„Nach den Beschlüssen auf Bundesebene fragten sich die Bürgerinnen und Bürger zu Recht, wie und zu welchen Preisen sie künftig heizen können. Bei diesen Fragen dürfen wir sie nicht alleine lassen," ist die gleichlautende Meinung.
Ab Januar 2024 werden Öl- und Gasheizungen praktisch verboten. Die Ampel suggeriert zwar Technologieoffenheit, diese ist jedoch reine Theorie. Für viele bleibt nur eine Lösung: Dämmung und Einbau einer Wärmepumpe. Selbst Holz- und Pelletheizungen werden ausgeschlossen und auch die Alternative „Wasserstoff“ wird zunichte gemacht.
Die CDU arbeitet daran, dass Schleswig-Holstein bis 2040 klimaneutral ist. Dazu werden wir auch unsere Wärmeversorgung umstellen - von fossilen zu klimafreundlichen Technologien. Dafür steht die CDU Schleswig-Holstein:
• Fördern statt überfordern.
Heizen darf nicht zu einer sozialen Frage werden. Der Bund muss beim Umstieg der Wärmeversorgung unterstützen.
• Kommunale Wärmeplanung vorantreiben. Vorteil: Die Wärmeversorgung kann über das Netz immer weiter zur Klimaneutralität entwickelt werden, während die Anlagen in den Häusern gleich bleiben.
• Technologieoffenheit und keine ideologische Vorfestlegungen. Die Wärme aus anderen Energieformen wie z.B. Biomasse oder tiefer Geothermie kann ebenfalls klimaneutral geliefert werden.
• Wir packen konkret an. Schleswig-Holstein fördert bereits heute kommunale Wärmeplanung, Wärmepumpen und Energieberatungsangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher
Unsere Kritik:
• Ohne örtliches Wärmenetz ist die Wärmepumpe nach den Plänen der Ampel für viele Hauseigentümer alternativlos. Der Bedarf an Wärmepumpen wird immens steigen. Die Verbände warnen, dass weder ausreichend Rohstoff noch genügend Handwerker vorhanden sind, um diesen Bedarf zu decken. Was passiert, wenn kein Handwerker kommt?
• Die immensen Sanierungsmaßnahmen werden viele Privatpersonen aber auch Unternehmen finanziell überfordern.
• Was passiert mit den Gebäuden, die nicht dafür geeignet sind, mit einer Wärmepumpe versorgt zu werden? In vielen Etagenhäusern sind Gasheizungen verbaut. Wie sollen diese praxisgerecht umgerüstet werden?
• Bekommen ältere Personen überhaupt Kredite für solch kostspielige Investitionen? Für Eigentümer ab 80 Jahren gibt es eine Ausnahme im Falle einer „Heizungshavarie“, für jüngere Seniorinnen und Senioren gilt diese nicht.
Ist dieses nur ein Problem für Eigentümer und nicht für Mieter? Nein: Modernisierungskosten können auf Mieter umgelegt werden