Mehr Freiheit beim Heizen – Klarheit auch für die Wärmeplanung in Norderstedt

Das bisherige „Heizungsgesetz“ wird abgeschafft und durch eine neue, technologieoffenere und weniger bürokratische Regelung ersetzt. CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, Eigentümern mehr Entscheidungsfreiheit und Planungssicherheit zu geben.

Konkret entfallen unter anderem die 65-Prozent- Erneuerbaren Energien -Vorgabe für neue Heizungen, verpflichtende Beratungen beim Heizungstausch, Detailvorgaben sowie eine Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Eigentümer können künftig wieder frei über ihre Heizungsart entscheiden, etwa auch Gas-, Öl- (mit Bioanteil ab 2029) oder Pelletheizungen nutzen.

Für Norderstedt bedeutet das: Die kommunale Wärmeplanung bleibt ein strategisches Instrument für den Ausbau der Infrastruktur, ist aber keine verbindliche Vorgabe mehr für einzelne Hauseigentümer. Heizungsentscheidungen müssen nicht mehr an bestimmte Zeitpläne oder Versorgungsgebiete geknüpft werden.

Laut Sven Brauer sorgt die Neuregelung für mehr Klarheit, geringeren Verwaltungsaufwand und größere Planungssicherheit – insbesondere für Vermieter und Eigentümer von Bestandsgebäuden.

Sven Brauer
Kreistagsabgeordneter Kreis Segeberg
Stadtvertreter Norderstedt

Foto: Christiane Lang