Investitionskostenrichtlinie lässt Schulträger nicht allein

Der finanzpolitische Sprecher, Ole-Christopher Plambeck zum heutigen Inkrafttreten der Investitionskostenrichtlinie Ganztag.

„Mit der heute veröffentlichen Richtlinie steht das Land zu seinem Wort, die Schulträger bei den Investitionen, die sich aus dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ergeben, nicht allein zu lassen. Denn für viele Standorte bedeutet dies zunächst einmal, massive Investitionen vornehmen zu müssen. Das Land übernimmt 85 Prozent der hierfür erforderlichen Investitionskosten. Für diesen Zweck stellt das Land in den Jahren 2024 und 2025 bis zu 40,1 Millionen Euro zusätzlich zu den Basismitteln des Bundes zur Verfügung und stockt diese Mittel um rund 52,5 Millionen weitere Euro auf. Diese Finanzmittel können beispielsweise für den Neubau, Umbau, die Erweiterung oder Sanierung von Gebäuden und deren Ausstattung verwendet werden. Die Richtlinie gilt rückwirkend ab Oktober 2021, sodass auch bereits begonnene oder vollendete Maßnahme noch mitgefördert werden können. Ab dem 01.07. können die antragsberechtigten Schulträger das Antragsformular auf der Homepage des IB.SH abrufen, ab dem 01.09. ihre Anträge dann einreichen. Durch dieses zweistufige Verfahren hoffen wir, dass sich möglichst viele Schulträger mit ihren Maßnahmen auf die Förderung bewerben und auch berücksichtigt werden können. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer erfolgreichen Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Schleswig-Holstein“, so Plambeck abschließend.